Kostenmonster EGH – Was ist dran an den Behauptungen?
Liebe Lesenden,
Ich möchte aus meiner Sicht eine kurze Einschätzung dazu veröffentlichen, dass die Eingliederungshilfe nicht dieses „Kostenmonster“ ist, als das sie dargestellt wird.
Grundlegend für meine Aussagen sind die benannten Studien und Publikationen.
Die Eingliederungshilfe ist nicht so übermäßig teuer, wie Friedrich Merz behauptet.
Laut aktuellen Kennzahlen der BAGüS (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe) lagen die durchschnittlichen Fallkosten in besonderen Wohnformen im Jahr 2022 bei rund 44.380 € pro Person, was einer Steigerung von etwa 3,9 % zum Vorjahr 2021 entspricht. Bei den Zahlen von 2022 zu 2023 beläuft sich die Steigerung auf 4.040 €. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr 2022 von rund 9,10 %. Was dabei nicht außer Acht gelassen werden darf ist, dass wir in MV mit 24.817 € im Jahr, mit Abstand am günstigsten sind, was die EGH Kosten je Platz und Jahr betrifft. Auch Hamburg und Schleswig-Holstein sind, betrachtet man die Wohnraumkosten, im vertretbaren Rahmen.

Gleiches gilt für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen.
Hier sind die Kosten in den letzten 10 Jahren um im Schnitt 5,5% gestiegen. Das sind nahezu exakt die Kosten, die durch tarifliche Steigerungen und natürliche Sackostensteigerungen erklärt werden können.

In Zahlen bewegen wir uns hier im Mittel bei 13.877 € je Mensch und Jahr.
MV liegt mit 8.597 € wieder weit vorne was die Kosten angeht. Hamburg liegt mit 14.306 € nahezu im Durchschnitt und Schleswig-Holstein liegt mit 10.827 € deutlich unter dem Durchschnitt.

Warum das kein „Kostenmonster“ ist:
Nur moderate Kostensteigerung
- Die jährliche Zunahme entspricht den durchschnittlichen Lohn‑ und Tarifentwicklungen – also kein explosionsartiger Kostenanstieg .
Ursprung im modernen Teilhaberecht (BTHG)
- Die höhere Summe ergibt sich aus dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG), das umfassendere Leistungen – z. B. persönliche Assistenz – einführt und so mehr in Teilhabe investiert – nicht in verschwenderische Ausgaben.
Demografie und zunehmender Unterstützungsbedarf
- Menschen mit Behinderung werden im Schnitt älter und benötigen öfter umfangreiche Betreuung – das erklärt die höheren Fallkosten hinter für mehr Qualität und Betreuung.
Wert für die Gesellschaft
- Diese Ausgaben schützen die Integration, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – das sind keine „Almosen“, sondern investive Leistungen, die oft viel teurer wären, wenn sie aus alternativer, unprofessioneller Pflege resultieren.
Gegen Merz’ Pauschalkritik:
- Merz stellt Sozialleistungen gern als untragbar dar – er nennt sie „teuer“ – doch bei der Eingliederungshilfe zeigt sich: gesetzlich verankerte Leistungen führen zu relativ moderaten und nachvollziehbaren Kosten.
- Die BAGüS-Zahlen verdeutlichen, dass auch mit dem BTHG und steigenden Standards keine dramatische Kostenexplosion stattgefunden hat.
Am besten ist hier auch die Finanzuntersuchung des BMAS:

Lediglich 4,5 % sind statistisch nicht nachvollziehbare Kostenanstiege.
Alles andere ist gesetzlich verankert.
Anbei die Berichte und Publikationen auf die ich mich bei meinen Ausführungen bezogen habe: